AGB

GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von uns angeboten Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Service- und Personaldienstleistungen, den Verleih von diversen Veranstaltungsmaterialien und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder über unseren Webshop bestellt hat.

Zustandekommen eines Vertrags

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen müssen durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

ANGEBOT UND PREISE

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Lieferungen durch uns sind kostenpflichtig. Es werden je nach Aufwand und Entfernung Kosten für die Lieferung, sowie eine Kilometergeld- Pauschale berechnet.

Liegen zwischen Angebotsbestätigung und Liefertag/ Abholtag/ Veranstaltungstag mehr als 6 Monate, kann der vertraglich vereinbarte Preis von uns angemessen, höchstens.

Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen den Vermieter geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts die Arbeitnehmer des Vermieters, durch von der Seite des Vermieters aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung des Vermieters vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für Lkw von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.

Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, sodass Plätze unbefahrbar werden und so der Auf- und/oder Abbau verzögert wird, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördlichen Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus den Vermietungs- und Zahlungsbedingungen des Vermieters resultieren, zu erfüllen.

BESTELLUNG Party- & Festzelte

Auftragsbestätigungen für Party- & Festzelte müssen spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Termin bei dem Vermieter vorliegen, anderenfalls entfällt die Reservierung für das Material und der Vermieter behält sich vor, Party- & Festzelte anderweitig zu verleihen.

Verbindliche Bestellungen und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen der Mitarbeiter des Vermieters, werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens verbindlich.

Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung bzw. seiner schriftlichen Auftragsbestätigung die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

AUFTRAGSERTEILUNG

Aufträge sind für den Zeltverleih verbindlich, wenn diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung angenommen worden sind.

Bei Auftragserteilung gelten lediglich die Bedingungen des Vermieters. Der Kunde erklärt sich mit seiner schriftlichen Bestätigung als einverstanden.

LIEFERUNG

Die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt am vereinbarten Liefertag an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.

Die Lieferung erfolgt ab Lager bis zur ersten Tür ebener Erde der angegebenen Adresse.

Bei Lieferorten, die aufgrund von fehlender Navigation nicht oder schlecht auffindbar sind, die aufgrund von Baustellen, unwegsamen Gelände oder sonstigen Vorkommnissen schlecht oder nicht zugänglich sind, bitten der Vermieter Sie um entsprechende Mitteilung VOR Lieferung. In vorgenannten Fällen behält der Vermieter sich vor, unsere Lieferkosten in Bezug auf Lieferung und Entfernung entsprechend nachträglich anzupassen.
Die Planung der Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Vermieter erlaubt sich ein Zeitfenster von jeweils +/- einer Stunde zur abgesprochenen Zeit. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die der Vermieter selbst bei größter Sorgfalt nicht beeinflussen können.

Genaue Angaben zu Lieferterminen können jeweils einen Tag vor bzw. am Liefertag vorab telefonisch erfragt und ggf. gesondert abgesprochen werden.

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme zum Liefertermin. Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anzutreffen, wird telefonisch ein neuer Liefertermin vereinbart. Die Kosten für die wiederholte Lieferung trägt der Kunde.

Die gelieferten Waren hat der Kunde unverzüglich mit der zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z. B. der Menge der bestellten Waren und Materialien, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden.
Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung muss ein Kunde unverzüglich telefonisch Nachricht geben, damit eventuell fehlende, falsche oder mangelhafte Waren und Materialien nachgeliefert oder ausgetauscht werden können.

Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel oder Mindestleistungen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden beanstandet werden.
Der ordnungsgemäße Erhalt wird jeweils auf dem Lieferschein vom Auslieferungsfahrer und Kunden quittiert.

Eine Abstellerlaubnis gilt nur in schriftlicher Form. Der Kunde haftet hier für sämtliche Schäden.

ZELTE

Die Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann und steht für die Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei geräumt und gut zu befahren ist, auch durch Lkw von 40 t. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.

Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für Lkw von 40 t geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.

Sollte eine Verankerung des Zeltes mittels Erdanker (Länge 80 – 120 cm) am Aufbauort nicht möglich sein und die abnehmende Behörde eine Ballastierung mittels Stahl-Beton-Gewichten als Auflage fordern, so wird je statisch geprüftem Ballastgewicht eine Gebühr von pauschal 15,00 € netto inkl. Anbringung und Transport durch den Zeltverleiher dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Sollte der Vermieter es erforderlich halten, dass Zelt von der Schneelast zu befreien, wird dies auf Kosten des Mieters vorgenommen.

Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden, d. h. für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee und Kondenswasser, die an den vom Mieter oder einem Dritten in den Zelten gelagerten Gegenständen entstehen. Der Vermieter kommt ebenfalls nicht für Inhaltsschäden auf.

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den unter Punkt 4.1.4 genannten Fällen), keine Änderungen in bautechnischer Weise vornehmen.

Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet. Reinigungsarbeiten werden im Stundensatz berechnet. Sollte es unwirtschaftlich sein, eine Reinigung bzw. Reparatur durchzuführen, wird das Objekt zum Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind.

Für jede Beschädigung, sowie für jeden Verlust und/oder Diebstahl, an allen gemieteten Gegenständen, die nach Übergabe der fertigen Zelte bis zum Abbau derselben vorkommen, haftet der Mieter und hat vollen Schadenersatz zu leisten.

Die Stromversorgung der in den Zelten angebrachten Notbeleuchtungen und Notausgangskennzeichnungen muss vom Mieter installiert werden.

Die Verankerung der Zelte wird mittels Erdnägeln bzw. Ballastgewichten vorgenommen. Für eventuelle Beschädigungen am Untergrund kann der Vermieter nicht regressfähig gemacht werden.

Der Vermieter hat die Zelte gegen Feuer im stehenden und ruhenden Zustand versichert.

Der Mieter hat sämtliche dem Vermieter nicht gehörenden Gegenstände bis 07:00 Uhr am Abbruchtage aus den Zelten zu entfernen. Mehrarbeit wird im Stundensatz berechnet.

Für die evtl. Aufhebung oder Verlegung des Festes hat der Mieter dem Vermieter bis zur Höhe des gesamten Betrages der Mietsumme schadlos zu halten.

HEIZ-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN

Energie: Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energie- und oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch den Vermieter gelieferte Brennstoff wird zu seinem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können sich daher ändern.

Die Verpflichtungen des Mieters:

Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch den Vermieter erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und das die ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze entsprechend unserer Beurteilung. Außerdem muss der Mieter – soweit erforderlich – über behördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.

Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßen Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.

Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von dem Vermieter durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtungen des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

Wenn das Mietobjekt durch eintretende Gewitter, Stürme oder sonstige Naturereignisse sowie Transportunfälle etc. beschädigt wird und die Aufstellung dadurch verzögert werden sollte, so hat der Mieter nicht das Recht, dem Vermieter irgendwelche Abzüge zu machen.

LEIHMATERIALIEN

Bereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Leihmaterial mittlerer Art und Güte zu liefern. Alle Angaben, hier im Besonderen in Bezug auf die Optik eines Leihmaterials, seien sie in Prospekten, im Webshop, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten, sind soweit die technische Leistung, die Betriebseigenschaften oder Verwendung betreffen, unverbindlich, soweit keine detaillieren Angaben schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

Der Vermieter ist berechtigt bestelltes Leihmaterial durch gleichwertiges oder besseres Leihmaterial zu ersetzen, falls wir aus jedweden Gründen nicht in der Lage sind, das bestellte Leihmaterial zu liefern, bzw. zur Verfügung zu stellen.

Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadensersatz oder eine Aufwandsentschädigung geleistet!

Eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während der Veranstaltung anzuzeigen. Diese sind in jedem Fall auf dem Lieferschein oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Preise

Die gültigen Mietpreise für Leihmaterialien ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.

Die Preise enthalten keine Kosten für den Transport (Anlieferung und Abholung), Aufstellung und Bereitstellung zur Inbetriebnahme, Montage und Demontage, Reinigung, einer Müllentsorgung oder sonstiger Dienstleistungen, die über die reine Gestellung des Leihmaterials hinausgehen.

Die Preise für das Leihmaterial verstehen sich jeweils für einen Miettag. Ein Miettag beginnt am Tag der Abholung und endet am Folgetag.

Bei einer verspäteten Rückgabe von Leihmaterial werden dem Kunden die tatsächlichen Miettage x Mietpreis in Rechnung gestellt.

Vorher geplante Verlängerungen den Mietzeitraum betreffend, werden entsprechend vorab schriftlich vereinbart und bei der Berechnung des Mietpreises berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt: Sonderregelungen sind vorab schriftlich festzuhalten.

Der Vermieter ist berechtigt bei Übergabe von Leihmaterial eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Wert des Mietgegenstandes sowie der Mietzeitdauer.

Mitteilungspflicht

Der Kunde hat das Leihmaterial sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Mängelrügen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Im Falle einer Beschädigung/Diebstahl von Leihmaterial hat der Kunde sofort nach Entdeckung Bescheid zu geben.

Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Leihmaterialien pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, Leihmaterial während der Mietzeit, soweit erforderlich, sach- und fachgerecht zu warten/warten zu lassen sowie das Leihmaterial vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Im Falle einer Beschädigung des Leihmaterials hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter wird, nach Möglichkeit, schnellstmöglich um Reparatur oder Ersatz kümmern.

Es ist untersagt Leihmaterialien, hier nennen wir insbesondere Zeltplanen, Kühl- oder Bierwagen, Theken sowie alle weiteren Leihmaterialien zu beschriften oder in irgendeiner Form zu bekleben.

Eigenmächtige, nicht von dem Vermieter genehmigte Reparaturen des Kunden an den Leihmaterial des Vermieters sind untersagt, da Reparaturen nur mit Originalersatzteilen zu erfolgen hat. Der Vermieter behält sich Schadensersatzansprüche vor.

Sollten während der Leihdauer Dritte in Form von Pfändung, Beschlagnahmung oder aufgrund sonstiger Rechte befugt oder unbefugt auf das Leihmaterial des Vermieters zugreifen oder dieses in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich mündlich sowie innerhalb von drei Tagen schriftlich seit Zugriff, durch Fax oder Einschreiben mit Rückschein, zu benachrichtigen und den Dritten namentlich, unter Angabe des Sachverhaltes sowie sämtlicher Kontaktdaten, in Kenntnis zu setzen.

Ist für das Leihmaterial ein bestimmter Einsatzort angegeben oder vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt das Leihmaterial an einen anderen Einsatzort zu verbringen.

Sollte sich aus der ordnungsgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung des Leihmaterials eine Forderung gegenüber Dritten ergeben, spricht der Kunde den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

Versicherung

Der Vermieter weist unsere Kunden darauf hin, dass die Leihmaterial des Vermieters nicht gegen Diebstahl, Beschädigung oder Elementarschäden versichert ist. Vielmehr ist der Kunde seinerseits verpflichtet, das Leihmaterial in vollem Umfang zugunsten des Vermieters zu versichern. Sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung tritt der Kunde schon jetzt an unser Unternehmen ab. Unser Unternehmen nimmt die Abtretung jetzt schon an.

Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet Leihmaterial einschließlich sämtlichen Kleinmaterials und Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei und in einem annehmbaren gereinigten Zustand zurück zu geben.

Ist das Leihmaterial verschmutzt, wird der Vermieter dem Kunden die Reinigungskosten in Rechnung stellen.

Besteht eine Lieferung/Abholung von Leihmaterial aus mehreren Einzelteilen, ist eine vollständige Kontrolle des Gesamtauftrages erst am Sitz unseres Unternehmens möglich. Der Mieter akzeptiert, das die endgültige Kontrolle und eine Schadensfeststellung erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Kunde hat das Recht, bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Macht der Kunde von der Möglichkeit der Anwesenheit keinen Gebrauch, so ist er an den Feststellungen des Vermieters gebunden.

Haftung

In dem Fall, dass Leihmaterial mit Beschädigung, Verunreinigungen oder groben Verschmutzungen zurückgegeben werden, trägt der Kunde die Reinigungskosten bzw. die Kosten für die Entfernung, für die Instandsetzung, im schlimmsten Falle die Kosten der Neubeschaffung.

Bodenbelege werden einem Kunden zum Neupreis berechnet, wenn diese absprachegemäß für den Kunden zugeschnitten werden oder derart verschmutzt sind, dass diese nicht in ihren Ursprungszustand zurück versetzt werden können.

Ist dem Kunden die Rückgabe des Leihmaterials aus einem vom ihm zu vertretenden Umstand nicht möglich, haftet der Kunde nicht nur für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung des Leihmaterials sondern ist auch verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für entgangene Umsätze des Unternehmens des Vermieters für den Zeitraum bis zur Neubeschaffung des Leihmaterials zu tragen, soweit von dem Vermieter nachgewiesen werden kann, dass das Leihmaterial in dieser Zeit hätte vermietet werden können.

ZAHLUNG

Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart per Überweisung.

Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50 % bis 100 % des gebuchten Umsatzvolumens und ist bis 4 Wochen vor Liefer-/Abholtermin auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach Absprache erfolgt die Anzahlung bei Lieferung/ Abholung in Bar.

Grundsätzlich gilt für Rechnungen ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Mahngebühren, je nach Mahnstufe, bis zu 50 € zu berechnen. Sollte nach dem Mahnverfahren weiterhin keine Zahlung erfolgt sein, werden vom Anwalt die zum Zeitpunkt geltenden Mahnzinsen in Rechnung gestellt.

STORNIERUNG

für Aufträge mit Party- & Festzelten

Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern:

bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Auftragswert, danach 100 % des Auftragswert

Urheberrecht

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde versichert die Richtigkeit der angegebenen Daten. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und werden lediglich zur Erreichung des Auftragsziels an Dritte weitergegeben.

GERICHTSSTAND

Für alle Kunden und Vertragspartner und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten ist Gerichtstand Bad Iburg.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages, einer Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.

Wir behalten uns sämtliche Schadenersatzansprüche vor.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der eingetragene Hauptsitz unseres Unternehmens Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.